Die Rechtliche Betreuung gem. § 1896 ff BGB hat das Ziel, die Krankheit oder Behinderung eines Menschen auszugleichen. Dies geschieht, indem der Betreuer geeignete Hilfen organisiert. Damit soll der/die Betroffene in die Lage versetzt werden, sein Leben nach seinen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
Der Betroffene trifft seine Lebensentscheidungen also selbst, so weit dies irgendwie möglich ist. Der Betreuer begleitet und unterstützt ihn dabei.